Mindeststandards für Mitglieder

Mindeststandards für Freiwilligenagenturen haben zum Ziel, die Förderung des freiwilligen Engagements zu professionalisieren, tragfähige Arbeitsstrukturen zu finden und die Qualität zu sichern.

Struktur

Öffnungszeiten
Regelmäßige und verlässliche Erreichbarkeit durch Öffnungszeiten, Telefon und Email.

Räumlichkeiten
Barrierefreier Büro-/Beratungsraum oder Ausweichmöglichkeit, um mit körperlich eingeschränkten Interessenten ein Gespräch führen zu können.

Personal
Hauptverantwortliche (Haupt- oder Ehrenamtliche) innerhalb einer verlässlichen Struktur (z. B. Träger, Verein).

Öffentlichkeitsarbeit
Transparenz der Strukturen für Bürgerinnen und Bürger durch Veröffentlichung (z. B. Internetauftritt, Flyer, Kontakt zu lokalen Medien).

Qualifizierung
Alle verantwortlich Tätigen und Mitarbeitende in der Vermittlung sollten qualifiziert sein beziehungsweise sich regelmäßig weiter qualifizieren, beispielsweise Engagementlotsen (fan), Fortbildungen der Bundes- oder Landesarbeitsgemeinschaft (bagfa oder LAGFA Niedersachsen), oder Inhouse-Schulungen zu Themen des bürgerschaftlichen Engagements und/oder Gesprächsführung.

Qualitätssicherung
Beteiligung am Qualitätsmanagement der Bundes- oder Landesarbeitsgemeinschaft (bagfa bzw. LAGFA Niedersachsen) oder an einem vergleichbaren Qualitätsmanagement (mindestens alle zwei Jahre Teilnahme an einer Schulung) oder die Teilnahme an weiteren Fortbildungen zur Qualitätssicherung (siehe Qualifizierung).

Aufgaben

Beratung und Vermittlung

Information, Beratung und Vermittlung von Menschen aller Altersgruppen, unter Berücksichtigung der gesamten Bandbreite des freiwilligen Engagements, ist für die Engagementbereiten kostenfrei.

Beratung und Vermittlung von Ehrenamtlichen erfolgt über die eigene Organisation (Träger) hinaus.

Beratung und Ansprache von (gemeinwohlorientierten) Organisationen, die mit Freiwilligen arbeiten oder arbeiten wollen.

Gewünscht ist, dass neugegründete Freiwilligenagenturen diese Mindeststandards innerhalb eines Jahres umsetzen. Institutionen, die bereits LAGFA-Mitglied sind, sollten diese Standards erfüllen.