
Hilfreiches
DSGVO für Vereine
Seit dem 25.05.2018 gelten die Vorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die neuen Regelungen gelten für alle natürlichen und juristischen Personen (z.B. Firmen) – und damit auch für Vereine. Unter folgenden Link finden Sie weitere Informationen dazu:
http://www.freiwilligenserver.de/?A429FD4828914DF08C2EF3220617E1DE
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Freiwilligenagenturen
Unter folgendem Link finden Sie alle aktuelle Formulare für einen Antrag auf Landeszuwendung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Freiwilligenagenturen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag jeweils spätestens bis zum 30.11. eines Jahres für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Osnabrück, Iburger Straße 30, 49082 Osnabrück vorliegen muss.
Studie zur Qualifizierung von Ehrenamtlichen
Ergebnisse und Empfehlungen für die Praxis
(https://www.paedagogik.uni-oldenburg.de/qualifizierung-ehrenamt-2017/pdf/StudiezurQualifizierungvonEhrenamtlichen.pdf)
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Erleiden ehrenamtlich Engagierte einen Personenschaden oder werden sie haftpflichtig gemacht, stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz. Niedersachsen hat für sie mit der Versicherungsgruppe Hannover (VGH) Rahmenverträge für einen subsidiären Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz abgeschlossen. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger aus Niedersachsen ohne privaten oder gesetzlichen Unfall- und Haftpflichtschutz während der Ausübung ihres Ehrenamtes unfall- und haftpflichtversichert sind. Ab dem 1. Oktober 2005 sind auch Engagierte einbezogen, deren Hauptwohnsitz außerhalb von Niedersachsen liegt, die aber in Niedersachsen freiwillig tätig sind. Wobei die Initiative für das bürgerschaftliche Engagement von Niedersachsen ausgehen muss. Die Prämien für die Rahmenverträge zahlt das Land.
Weitere Informationen und die telefonische Hotline der VGH zum Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte erreichen Sie unter der Telefonnummer 0511 / 362 25 66.
Hier finden Sie den Flyer zum „Versicherungsschutz im Ehrenamt“
Erklärung zur Beachtung des Datengeheimnisses
nach § 5 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG)
Informationen zur Ehrenamtskarte
finden Sie hier.
ISAB-Studie, Bertelsmann-Studie
“ Koordinationsmodelle und Herausforderungen ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe in den Kommunen“, auch unter dem neuen Punkt „Flüchtlingshilfe & Migration“
Fragebogen für Vereine und Organisationen
Hier finden Sie ein Beispiel aus Nienburg für einen Fragebogen für Vereine und Organisationen. Hier beschreiben die Institutionen ihre Einrichtung und das gewünschte Engagement bei ihnen in der Einrichtung.
Fragebogen für interessierte Menschen
Hier finden Sie ein Beispiel aus Nienburg für einen Fragebogen für interessierte Menschen. Hier sollen sie ihre Wünsche und Einsatzmöglichkeiten beschreiben.
Übersicht von Fördertöpfen zur Finanzierung von Projekten
Eine Broschüre mit weiteren Fördertöpfen finden Sie auch unter folgendem Link:
https://www.netzwerk-selbsthilfe.de/beratung/foerdertopfbroschuere/