Das neue LAGFA Forum ist Online
Entdecken Sie das neue LAGFA Forum – Ihr zentraler Treffpunkt für alle freiwilligen Engagierten! Tauschen Sie Ideen aus, finden Sie Ressourcen und bauen Sie wertvolle Netzwerke auf. Seien Sie dabei und lassen Sie sich inspirieren!
Abschlussbericht der Enquetekomission
Lesen Sie jetzt den Abschlussbericht der Enquetekommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ vom 11.03.2022
Ukraine-Krise: Informationen und weiterführende Links
ReferentInnen Pool
Sie suchen eine/n Referent/in? Die Freiwilligenakademie Niedersachsen (fan) hat einen übersichtlichen ReferentInnen-Pool zusammengestellt, in dem Sie ReferentInnen gezielt nach Themen oder Ort suchen und finden können.
Fortbildungen
Hier finden Sie Fortbildungen zu Themen rund um das Bürgerschaftliche Engagement
Aufbau ehrenamtlicher Strukturen
Hier finden Sie Inspiration zum Aufbau ehrenamtlicher Strukturen in Ihrer Kommune
Aufbau einer Freiwilligenagentur
Die LAGFA Niedersachsen setzt sich aktiv für die Stärkug, Weiterentwicklung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Niedersachsen ein.
Eine bedeutende Rolle spielen dabei auch die Freiwilligenagenturen und Koordinierungsstellen für das Ehrenamt. Sie sind wichtige Akteure, die im direkten Kontakt mit den (zukünftigen) Ehrenamtlichen stehen und driekt vor Ort wirken.
Sie sind der Meinung, auch in Ihrer Stadt sollte es eine Freiwilligenagentur/ Koordinierungsstelle für das Ehrenamt geben?
Auf der linken Seite finden Sie wichtige Gründe, die für die Einrichtung einer Freiwilligenagentur oder einer Koordinierungsstelle für das Ehrenamt sprechen und als Argumentationshilfe zur Umsetzung bei Ihnen vor Ort dienen können. Außerdem finden Sie dort auch einen Leitfaden der bagfa zum Aufbau einer Freiwilligenagentur.
Richtlinie zur Gewährung einer Förderung
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Freiwilligenagenturen
Unter nebenstehendem Link finden Sie alle aktuelle Formulare für einen Antrag auf Landeszuwendung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Freiwilligenagenturen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag jeweils spätestens bis zum 30.11. eines Jahres für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Osnabrück, Iburger Straße 30, 49082 Osnabrück vorliegen muss.
Informationen zum Verfahren und zur Antragstellung
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
– Außenstelle Osnabrück –
Jan Philip Eilers und Selin Temme
Tel. 0541-5845 275
E-Mail Adresse: Team6SL1@ls.niedersachsen.de
Videos
In unserem Video-Bereich stellen wir Ihnen Imagefilme, Erklärfilme und Videos zum Ehrenamt und zu Projekten vor.
Vorlagen für Fragebögen
Fragebogen für Vereine und Organisationen
Hier finden Sie ein Beispiel aus Nienburg für einen Fragebogen für Vereine und Organisationen. Hier beschreiben die Institutionen ihre Einrichtung und das gewünschte Engagement bei ihnen in der Einrichtung.
Fragebogen für interessierte Menschen
Hier finden Sie ein Beispiel aus Nienburg für einen Fragebogen für interessierte Menschen. Hier sollen sie ihre Wünsche und Einsatzmöglichkeiten beschreiben.
Sonstiges
Engagierter Ruhestand
Wer als Beamter oder Beamtin von Post, Postbank oder Telekom innerhalb von drei Jahren 1.000 Stunden ehrenamtlich ableistet, kann seit 2018 abschlagsfrei früher sein reguläres Arbeitsleben beenden. Diese als „Engagierter Ruhestand“ bezeichnete Vorruhestandsregelung gilt auch für den Bundesfreiwilligendienst oder die Familienpflege. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber einverstanden ist. Nachdem das Programm erfolgreich ist, wurde inzwischen eine Verlängerung im Bundesrat bis 2024 beschlossen.
Im Falle der 1000 Stunden möchte die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost eine Bescheinigung einer „Körperschaft, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke….verfolgt“. Für das Engagement in einer Kommune besteht diese Notwendigkeit allerdings nicht.
DSGVO für Vereine
Seit dem 25.05.2018 gelten die Vorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die neuen Regelungen gelten für alle natürlichen und juristischen Personen (z.B. Firmen) – und damit auch für Vereine. Unter nebenstehendem Link finden Sie weitere Informationen dazu.
Erklärung zur Beachtung des Datengeheimnisses
nach § 5 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG)
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Erleiden ehrenamtlich Engagierte einen Personenschaden oder werden sie haftpflichtig gemacht, stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz. Niedersachsen hat für sie mit der Versicherungsgruppe Hannover (VGH) Rahmenverträge für einen subsidiären Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz abgeschlossen. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger aus Niedersachsen ohne privaten oder gesetzlichen Unfall- und Haftpflichtschutz während der Ausübung ihres Ehrenamtes unfall- und haftpflichtversichert sind. Ab dem 1. Oktober 2005 sind auch Engagierte einbezogen, deren Hauptwohnsitz außerhalb von Niedersachsen liegt, die aber in Niedersachsen freiwillig tätig sind. Wobei die Initiative für das bürgerschaftliche Engagement von Niedersachsen ausgehen muss. Die Prämien für die Rahmenverträge zahlt das Land.
Weitere Informationen und die telefonische Hotline der VGH zum Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte erreichen Sie unter der Telefonnummer 0511 / 362 25 66.
ISAB-Studie, Bertelsmann-Studie
“Koordinationsmodelle und Herausforderungen ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe in den Kommunen“, auch unter dem neuen Punkt „Flüchtlingshilfe & Migration“
Informationen zur Ehrenamtskarte
Finden Sie hier
Übersicht von Fördertöpfen zur Finanzierung von Projekten
Hier der Download der Liste
Eine Broschüre mit weiteren Fördertöpfen finden Sie auch unter folgendem Link:
https://www.netzwerk-selbsthilfe.de/beratung/foerdertopfbroschuere/
Mirjam Olsson
mirjamolsson.de