Infobörse & Forum

Das neue LAGFA Forum ist Online


Entdecken Sie das neue LAGFA Forum – Ihr zentraler Treffpunkt für alle freiwilligen Engagierten! Tauschen Sie Ideen aus, finden Sie Ressourcen und bauen Sie wertvolle Netzwerke auf. Seien Sie dabei und lassen Sie sich inspirieren!

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Mehr Infos finden Sie hier…

Abschlussbericht der Enquetekomission

Lesen Sie jetzt den Abschlussbericht der Enquetekommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ vom 11.03.2022

Ukraine-Krise: Informationen und weiterführende Links

ReferentInnen Pool

Sie suchen eine/n Referent/in? Die Freiwilligenakademie Niedersachsen (fan) hat einen übersichtlichen ReferentInnen-Pool zusammengestellt, in dem Sie ReferentInnen gezielt nach Themen oder Ort suchen und finden können.

Fortbildungen


Hier finden Sie Fortbildungen zu Themen rund um das Bürgerschaftliche Engagement

Aufbau ehrenamtlicher Strukturen

Aufbau einer Freiwilligenagentur

Die LAGFA Niedersachsen setzt sich aktiv für die Stärkug, Weiterentwicklung und Förderung des  ehrenamtlichen Engagements in Niedersachsen ein.

Eine bedeutende Rolle spielen dabei auch die Freiwilligenagenturen und Koordinierungsstellen für das Ehrenamt. Sie sind wichtige Akteure, die im direkten Kontakt mit den (zukünftigen)  Ehrenamtlichen stehen und driekt vor Ort wirken.

Sie sind der Meinung, auch in Ihrer Stadt sollte es eine Freiwilligenagentur/ Koordinierungsstelle für das Ehrenamt geben?

Auf der linken Seite finden Sie wichtige Gründe, die für die Einrichtung einer Freiwilligenagentur oder einer Koordinierungsstelle für das Ehrenamt sprechen und als Argumentationshilfe zur Umsetzung bei Ihnen vor Ort dienen können. Außerdem finden Sie dort auch einen Leitfaden der bagfa zum Aufbau einer Freiwilligenagentur.

Richtlinie zur Gewährung einer Förderung

Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Freiwilligenagenturen

Unter nebenstehendem Link finden Sie alle aktuelle Formulare für einen Antrag auf Landeszuwendung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Freiwilligenagenturen.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag jeweils spätestens bis zum 30.11. eines Jahres für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Osnabrück, Iburger Straße 30, 49082 Osnabrück vorliegen muss.

Informationen zum Verfahren und zur Antragstellung

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
– Außenstelle Osnabrück –
Jan Philip Eilers und Selin Temme
Tel. 0541-5845 275
E-Mail Adresse: Team6SL1@ls.niedersachsen.de

Videos

In unserem Video-Bereich stellen wir Ihnen Imagefilme, Erklärfilme und Videos zum Ehrenamt und zu Projekten vor.

Vorlagen für Fragebögen

Fragebogen für Vereine und Organisationen

Hier finden Sie ein Beispiel aus Nienburg für einen Fragebogen für Vereine und Organisationen. Hier beschreiben die Institutionen ihre Einrichtung und das gewünschte Engagement bei ihnen in der Einrichtung.

Fragebogen für interessierte Menschen

Hier finden Sie ein Beispiel aus Nienburg für einen Fragebogen für interessierte Menschen. Hier sollen sie ihre Wünsche und Einsatzmöglichkeiten beschreiben.

Sonstiges

Engagierter Ruhestand

Wer als Beamter oder Beamtin von Post, Postbank oder Telekom innerhalb von drei Jahren 1.000 Stunden ehrenamtlich ableistet, kann seit 2018 abschlagsfrei früher sein reguläres Arbeitsleben beenden. Diese als „Engagierter Ruhestand“ bezeichnete Vorruhestandsregelung gilt auch für den Bundesfreiwilligendienst oder die Familienpflege. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber einverstanden ist. Nachdem das Programm erfolgreich ist, wurde inzwischen eine Verlängerung im Bundesrat bis 2024 beschlossen.

Im Falle der 1000 Stunden möchte die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost eine Bescheinigung einer „Körperschaft, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke….verfolgt“. Für das Engagement in einer Kommune besteht diese Notwendigkeit allerdings nicht.

DSGVO für Vereine

Seit dem 25.05.2018 gelten die Vorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die neuen Regelungen gelten für alle natürlichen und juristischen Personen (z.B. Firmen) – und damit auch für Vereine. Unter nebenstehendem Link finden Sie weitere Informationen dazu.

Erklärung zur Beachtung des Datengeheimnisses

nach § 5 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG)

Versicherungsschutz im Ehrenamt

Erleiden ehrenamtlich Engagierte einen Personenschaden oder werden sie haftpflichtig gemacht, stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz. Niedersachsen hat für sie mit der Versicherungsgruppe Hannover (VGH) Rahmenverträge für einen subsidiären Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz abgeschlossen. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger aus Niedersachsen ohne privaten oder gesetzlichen Unfall- und Haftpflichtschutz während der Ausübung ihres Ehrenamtes  unfall- und haftpflichtversichert sind. Ab dem 1. Oktober 2005 sind auch Engagierte einbezogen, deren Hauptwohnsitz außerhalb von Niedersachsen liegt, die aber in Niedersachsen freiwillig tätig sind. Wobei die Initiative für das bürgerschaftliche Engagement von Niedersachsen ausgehen mussDie Prämien für die Rahmenverträge zahlt das Land.

Weitere Informationen und die telefonische Hotline der VGH zum Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte erreichen Sie unter der Telefonnummer 0511 / 362 25 66.

ISAB-Studie, Bertelsmann-Studie

“Koordinationsmodelle und Herausforderungen ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe in den Kommunen“, auch unter dem neuen Punkt „Flüchtlingshilfe & Migration“

Informationen zur Ehrenamtskarte

Finden Sie hier

Übersicht von Fördertöpfen zur Finanzierung von Projekten

Hier der Download der Liste

Eine Broschüre mit weiteren Fördertöpfen finden Sie auch unter folgendem Link:
https://www.netzwerk-selbsthilfe.de/beratung/foerdertopfbroschuere/

Mirjam Olsson
mirjamolsson.de