Jetzt Förderantrag stellen um eine Förderung zwischen 100€ und 2.500€ zu erhalten.

Zweck der Mikroförderung

Kleines Geld, große Wirkung: Ausbau der Förderung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichen Engagements.

Oft fehlen Vereinen, gemeinwohlorientierten Organisationen, Initiativen und Privatpersonen, die sich freiwillig engagieren geringe Mittel, um Großes zu bewirken. Mit der Mikroförderung sollen landesweit Projekte unbürokratisch und schnell unterstützt werden. Ziel ist es, bürgerschaftlich und ehrenamtliche Engagierte bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Die Mikroförderung soll Engagement dort stärken, wo es entsteht – nah an den Menschen, flexibel und praxisorientiert. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das bedeutet: Auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die LAGFA Niedersachsen e. V. im Rahmen der verfügbaren Mittel und anhand festgelegter Kriterien über die Bewilligung.

Zweck der Mikroförderung

Kleines Geld, große Wirkung: Ausbau der Förderung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichen Engagements.

Oft fehlen Vereinen, gemeinnützlichen Organisationen, Initiativen und Privatpersonen, die sich freiwillig engagieren geringe Mittel, um Großes zu bewirken. Mit der Mikroförderung sollen landesweit Projekte unbürokratisch und schnell unterstützt werden. Ziel ist es, bürgerschaftlich und ehrenamtliche Engagierte bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Die Mikroförderung soll Engagement dort stärken, wo es entsteht – nah an den Menschen, flexibel und praxisorientiert. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; Entscheidungen werden ermessensgebunden, im Rahmen der verfügbaren Mittel, ausgesprochen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Vereine sowie
Initiativen

gemeinwohlorientierte Organisationen

Kirchen und Glaubens-
gemeinschaften

Privatpersonen
welche sich ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagieren

Welche Rahmenbedingungen gelten?

Du wohnst in Niedersachsen oder deine Organisation kommt aus Niedersachsen oder es gibt einen eindeutigen Bezug zum Land Niedersachsen, außerdem kann pro Jahr nur ein Antrag von dir/euch gestellt werden.
Wenn ihr vor Bewilligung mit dem Projekt beginnt, handelt ihr auf eigenes Risiko.
Parteipolitische, missionarische oder extremistische Vorhaben werden nicht gefördert.

Das ist uns wichtig

Die Mikroförderung steht für Engagement, das unsere demokratischen Grundwerte stärkt. Du bzw. deine Organisation muss die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes anerkennen.
Das bedeutet: Geförderte Projekte und Aktivitäten müssen mit den grundlegenden Werten unserer Verfassung — etwa Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gleichberechtigung vereinbar sein.

Die Förderung unterstützt ausschließlich Vorhaben, die dem Gemeinwohl dienen und unsere offene, vielfältige Gesellschaft respektieren.

Förderfähige und nichtförderfähige Ausgaben

Grundsatz: Ausgaben müssen notwendig, angemessen und dem Projekt eindeutig zuordenbar sein; der wirtschaftliche und sparsame Mitteleinsatz ist verpflichtend. Ausgaben sind tatsächlich für den Träger entstandene, negativ kassenwirksame/zahlungswirksame Auszahlungen.

Sachausgaben

Förderfähig sind ausschließlich notwendige und angemessene Sachausgaben, die unmittelbar für die Durchführung des geförderten Projekts erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere:

Honorarausgaben sind nur förderfähig, wenn sie zwingend für die Durchführung des Projekts erforderlich sind. Die förderfähigen Ausgaben dürfen insgesamt max. 100 Euro pro teilnehmende Person betragen und sind gedeckelt auf max. 450 Euro pro Projekt und Träger.

Angemessene und notwendige Reisekosten können nach Maßgabe der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) erstattet werden. Die Ausgaben müssen projektbezogen und nachweisbar sein (Ticket oder Rechnung).

Ausgaben für projektbezogene Kommunikation (Flyer, Website, Social-Media-Posts) sind förderfähig, soweit sie unmittelbar der Zielerreichung dienen und die Logopflichten eingehalten werden.

Nicht förderfähig sind insbesondere:

Hinweis: Alle Ausgaben müssen durch prüffähige Belege nachgewiesen werden. Aus den Belegen muss eine eindeutige Zuordnung zum geförderten Projekt hervorgehen.

Worauf du unbedingt achten musst

Die folgenden Punkte bitte gut durchlesen, damit Du deinen Verwendungsnachweis fehlerfrei ausfüllen kannst.


Die Mikroförderung ist ein zentraler Bestandteil der Niedersächsischen Strategie für Engagement und Ehrenamt, die die Landesregierung im Oktober 2025 beschlossen hat. Mit dem im Januar 2026 verabschiedeten Konzept zur Stärkung der Zivilgesellschaft hat das Land diesen Ansatz ausdrücklich bekräftigt und weiter konkretisiert. Damit unterstreicht die Landesregierung, wie wichtig ihr die Förderung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement ist – nicht nur als Zielsetzung, sondern mit einem konkreten, praxisnahen Instrument.

Die Mikroförderung ist bewusst niedrigschwellig – also leicht zugänglich – ausgestaltet und ermöglicht eine unkomplizierte finanzielle Unterstützung mit kleineren Beträgen für Menschen, Initiativen und Organisationen, die sich vor Ort engagieren.

Viele gute Ideen scheitern nicht am Engagement, sondern an fehlenden kleinen Geldbeträgen. Genau hier setzt die Mikroförderung an: Sie unterstützt landesweit Projekte mit möglichst einfachen Abläufen und überschaubaren Anforderungen. Gefördert werden gezielt kleinere Vorhaben,  bei denen Beträge zwischen 100 und 2.500 Euro ausreichen, um vor Ort konkret etwas zu bewirken.

Ziel ist es, bürgerschaftlich und ehrenamtlich Engagierte bei ihrer Arbeit zu stärken und ihnen die Umsetzung ihrer Ideen zu ermöglichen. Die Förderung unterstützt Engagement dort, wo es entsteht – nah an den Menschen, flexibel und praxisorientiert.

Wichtig zu wissen:

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das bedeutet: Auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die LAGFA Niedersachsen e. V. im Rahmen der verfügbaren Mittel und anhand festgelegter Kriterien über die Bewilligung.

Einen Förderantrag stellen können:

  1. Vereine
  2. gemeinwohlorientierte Organisationen
  3. Initiativen
  4. Privatpersonen, die sich ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagieren
  5. Kirchen und Glaubensgemeinschaften, soweit sie gemeinwohlorientiert tätig sind (also Aktivitäten zum Wohl der Allgemeinheit durchführen)

Voraussetzung ist, dass der (Wohn-)Sitz in Niedersachsen liegt oder das Projekt einen klaren Bezug zum Land Niedersachsen hat.

Die Mikroförderung steht für Engagement, das unsere demokratischen Grundwerte stärkt. Antragstellende müssen daher die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes anerkennen. Das bedeutet: Geförderte Projekte und Aktivitäten müssen mit den grundlegenden Werten unserer Verfassung – etwa Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gleichberechtigung – vereinbar sein.

Die Förderung unterstützt ausschließlich Vorhaben, die dem Gemeinwohl dienen und unsere offene, vielfältige Gesellschaft respektieren.

Mit dem Antrag gibst du eine eidesstattliche Versicherung ab. Das bedeutet: Du erklärst verbindlich, dass die Förderregeln eingehalten werden und keine Umgehung über Dritte erfolgt – also beispielsweise kein weiterer Antrag über andere Personen oder Organisationen gestellt wird, um die Vorgaben zu umgehen.

Diese Erklärung schafft Transparenz und sorgt dafür, dass die Fördermittel fair und entsprechend der geltenden Regeln vergeben werden.

Grundsätzlich gilt:

Alle Ausgaben müssen notwendig und angemessen sein, eindeutig dem Projekt zugeordnet werden können und durch prüffähige Belege (z. B. Rechnungen oder Tickets) nachgewiesen werden. 

Sachausgaben

Gefördert werden notwendige Sachausgaben, die unmittelbar für die Durchführung des Projekts benötigt werden. Dazu gehören insbesondere:
– Materialien und Verbrauchsmittel
– Angemessene und notwendige externe Raummieten
– Miete für technische Ausstattung und Veranstaltungsbedarf

Honorare

Honorare – also Vergütungen für externe Leistungen – können nur übernommen werden, wenn sie für die Durchführung des Projekts zwingend erforderlich sind.

Dabei gelten zwei Grenzen:

  • Pro teilnehmender Person dürfen höchstens 100 Euro pro Tag angesetzt werden.
  • Insgesamt dürfen für Honorare pro Projekt nicht mehr als 450 Euro gefördert werden.

Auch wenn mehrere Personen beteiligt sind oder das Projekt mehrere Tage dauert, bleibt dieser Höchstbetrag von 450 Euro pro Projekt bestehen.

Beispiel:

Wenn du zwei Referierende für einen eintägigen Workshop einlädst, kannst du jeweils bis zu 100 Euro pro Person ansetzen (insgesamt 200 Euro).

Arbeiten drei Referierende an zwei Tagen mit, könnten rechnerisch höhere Beträge entstehen – gefördert werden jedoch höchstens 450 Euro für das gesamte Projekt.

Pauschale Honorare ohne nachvollziehbare Einzelbelege sind nicht zulässig. Personalausgaben und Fortbildungskosten für hauptamtliche Mitarbeitende (also festangestellte Kräfte) können nicht gefördert werden.

Reisekosten

Wenn im Rahmen des Projekts Reisen anfallen – also Fahrten, die du oder ihr unternehmen müsst z. B. zu einem Veranstaltungsort, zu einem Seminar oder zu einem Projektpartner – können angemessene und notwendige Reisekosten erstattet werden. Dabei orientiert sich die Erstattung an den Regelungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO), also den Vorschriften, die in Niedersachsen für die Erstattung von Fahrt- und Reisekosten gelten.

Wichtig zu wissen:

  • Erstattet werden grundsätzlich nur nachweisliche Kosten – also etwa Ticketpreise, Benzinkosten oder andere tatsächliche Ausgaben.
  • Alle Kosten müssen nach Projektabschluss durch prüffähige Belege (z. B. Tickets, Rechnungen) belegt werden.

Öffentlichkeitsarbeit

Ausgaben für projektbezogene Kommunikation – z. B. für Flyer, Plakate, eine projektbezogene Website oder Social-Media-Beiträge – sind förderfähig, wenn sie unmittelbar dazu beitragen, die Ziele des Projekts zu erreichen.

Wichtig ist dabei:

Geförderte Projekte müssen auf die Unterstützung hinweisen. Das bedeutet, dass in geeigneter Form kenntlich gemacht werden muss, dass das Projekt durch die LAGFA Niedersachsen e. V. und das Land Niedersachsen gefördert wird.

In der Regel heißt das, dass die vorgegebenen Logos (z. B. das Logo der Mikroförderung) gut sichtbar auf Veröffentlichungen eingebunden werden müssen – etwa auf Flyern, Plakaten, Präsentationen, Veranstaltungsankündigungen oder auf der Projektwebsite.

Die Logos dürfen dabei nicht verändert werden und müssen entsprechend den bereitgestellten Vorgaben verwendet werden. Die genauen Hinweise zur Verwendung (z. B. welche Logos in welcher Größe und Anordnung zu nutzen sind) stellt die LAGFA Niedersachsen e. V. zur Verfügung.

Die Mikroförderung unterstützt konkrete, projektbezogene Ausgaben. Einige Ausgaben können jedoch nicht gefördert werden. Dazu gehören insbesondere:

  • kalkulatorische Kosten (also rechnerische, nicht tatsächlich gezahlte Kosten wie fiktive Mieten oder Abschreibungen)
  • Preisgelder, Geschenke, Gutscheine und Wertmarken.
  • Ausgaben für allgemeine Werbung ohne unmittelbaren Projektbezug
  • Allgemeine Vereinsausgaben (Kontoführungsgebühren etc.)
  • Alkohol und andere Suchtmittel (als Suchtmittel gelten Substanzen mit Abhängigkeitspotenzial gemäß den Definitionen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bzw. den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen).
  • Ausgaben, die nicht prüffähig nachgewiesen werden können.
  • Parteipolitische Veranstaltungen sowie missionarische oder extremistische Aktivitäten

Wichtig ist:

Alle geförderten Ausgaben müssen eindeutig dem Projekt zugeordnet werden können und durch prüffähige Belege nachweisbar sein.

Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Darin wird dokumentiert, wie die Fördermittel eingesetzt wurden. Zusätzlich muss die antragstellende Person erklären, dass die Mittel ausschließlich für den bewilligten Zweck verwendet wurden.

Im Rahmen möglicher nachträglicher Prüfungen können alle eingereichten Ausgaben überprüft werden. Daher müssen sämtliche Belege vollständig vorgelegt werden können. Alle Unterlagen sind fünf Jahre nach Projektabschluss aufzubewahren.

Die Antragstellung erfolgt online über die Website der LAGFA Niedersachsen e. V.

Hier geht es zur Antragsstellung

Nach der Förderzusage werden zunächst 50 Prozent der bewilligten Summe ausgezahlt. Die restlichen 50 Prozent folgen nach Einreichung und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises.

Bitte stell den Antrag unbedingt vor Beginn des Projekts. Maßgeblich ist das Datum, an dem das Projekt startet (z. B. Veranstaltungstag, erster Workshop, erste verbindliche Ausgabe). Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen – bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.

Nach Abschluss des Projekts hast du bzw. ihr drei Wochen Zeit, um den Verwendungsnachweis einzureichen. Diese Frist ist verbindlich. Wird der Nachweis nicht fristgerecht vorgelegt, kann dies Auswirkungen auf die Auszahlung der restlichen Fördermittel haben oder zur Rückforderung bereits ausgezahlter Beträge führen.

Wir empfehlen daher, die Fristen frühzeitig einzuplanen und alle Belege von Anfang an sorgfältig zu sammeln.

Geförderte Projekte sind verpflichtet, die Unterstützung kenntlich zu machen. In geeigneter Weise ist auf die Förderung durch die LAGFA Niedersachsen e. V. und das Land Niedersachsen hinzuweisen – zum Beispiel auf Flyern, Websites oder bei Veranstaltungen.

In der Regel heißt das, dass die vorgegebenen Logos (z. B. das Logo der LAGFA Niedersachsen e. V. und ggf. das Landeslogo) gut sichtbar auf Veröffentlichungen eingebunden werden müssen – etwa auf Flyern, Plakaten, Präsentationen, Veranstaltungsankündigungen oder auf der Projektwebsite.

Die Logos dürfen dabei nicht verändert werden und müssen entsprechend den bereitgestellten Vorgaben verwendet werden. Die genauen Hinweise zur Verwendung (z. B. welche Logos in welcher Größe und Anordnung zu nutzen sind) stellt die LAGFA Niedersachsen e. V. zur Verfügung.

Die LAGFA Niedersachsen e. V. steht Antragstellenden vor und während der Projektlaufzeit beratend zur Seite. Ziel ist es, Fragen frühzeitig zu klären und eine reibungslose Umsetzung der Projekte zu unterstützen.

Gefördert durch

Liebe Vereine, Organisationen, Initiativen und ehrenamtlich Engagierte,

es gibt positive Nachrichten für das Ehrenamt in Niedersachsen: Die vom Land Niedersachsen bereitgestellten 1 Million Euro für die Mikroförderung sind bereits nach kurzer Zeit vollständig ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist daher derzeit nicht mehr möglich.

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